Architekt muss die höchsten bekannten Grundwasserstände berücksichtigen!
1. Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, die neben den Bodenverhältnissen auch die Grundwasserstände berücksichtigt. 2. Er hat seine Planung nach den höchsten bekannten Grundwasserständen auszurichten, auch wenn diese seit Jahren nicht mehr erreicht worden sind. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn der Architekt darlegt und beweist, dass ein Wiederansteigen des Grundwassers auf frühere [...]