Baurecht: Bei Abrechnung nach Kündigung muss der Auftragnehmer nachträglich eine (fiktive) Urkalkulation erstellen!
1. Eine Kündigung des Bauvertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund kommt auch dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten aus Verärgerung über den "schwierigen" Auftraggeber einstellt, er jedoch rechtlich nicht dazu befugt ist. 2. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Anschluss an eine Kündigung hat auf der Grundlage der Urkalkulation des Auftragnehmers zu [...]