Architekt muss „Umplanungen“ prüfen und an die Gesamtplanung anpassen!
1. Wurde ein Architekt mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI beauftragt und wird ein Teil der Leistung (hier: das oberste Parkdeck) von einem anderen Baubeteiligten "umgeplant", muss der Architekt den neuen Plan prüfen und für eine sach- und fachgerechte "Einpassung" an den Gesamtplan sorgen. 2. Der bauaufsichtsführende Architekt ist verpflichtet, insbesondere schadensträchtige Arbeiten genau zu überwachen, [...]