Baurecht – Gemischter EP-/Pauschalvertrag: Wie ist nach Kündigung abzurechnen?
1. Der Vergütungsanspruch eines frei oder außerordentlich gekündigten Einheitspreisvertrags kann dergestalt abgerechnet werden, dass die vereinbarten Einheitspreise mit den durch Aufmaß ermittelten Mengen zu vervielfältigen und daraus die sich aus den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ergebenden Ansprüche zu errechnen sind. 2. Sind für bestimmte Leistungen Pauschalpreise vereinbarten, ist der Auftragnehmer nach Kündigung gehalten, die bis [...]