Baurecht – Duldungspflicht hinsichtlich eines verfallenden Überbaus
Die Duldungspflicht eines zunächst baulich ordnungsgemäß errichteten Überbaus entfällt nicht ohne Weiteres dadurch, dass dieser allmählich verfällt. -OLG Frankfurt Urt. v. 16. 11.2011 - 1 U 292/10-