Öffentliches Baurecht – Beseitigung eines Überbaus im Umfang von 12 cm²
Ein Überbau im Wald in Höhe von 12 cm² muss nicht abgerissen werden. Wegen der Aufstockung des Gebäudes im Dachbereich im Jahre 2001, die mit Dämmarbeiten verbunden war, besteht ausnahmsweise deshalb kein Anspruch auf Abriss des Überbaus, weil der mit dem Abriss verbundene Aufwand in einem groben Missverhältnis zu dem dadurch zu gewinnenden Vorteil der [...]