RFTH Rechtsanwälte und Fachanwälte in Thüringen

Öffentliches Baurecht – Beseitigung eines Überbaus im Umfang von 12 cm²

Ein Überbau im Wald in Höhe von 12 cm² muss nicht abgerissen werden. Wegen der Aufstockung des Gebäudes im Dachbereich im Jahre 2001, die mit Dämmarbeiten verbunden war, besteht ausnahmsweise deshalb kein Anspruch auf Abriss des Überbaus, weil der mit dem Abriss verbundene Aufwand in einem groben Missverhältnis zu dem dadurch zu gewinnenden Vorteil der [...]

Öffentliches Baurecht – Beseitigung eines Überbaus im Umfang von 12 cm²2010-11-23T13:16:59+02:00

Schadenersatz – Berechnung des Schadensersatzes wegen eines Baumangels

Die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz kann nicht verlangt werden, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist. Will der Auftraggeber den Bruttobetrag vor einer Mängelbeseitigung, so sei er im Werkvertragsrecht ausreichend dadurch geschützt, dass er einen auch die Umsatzsteuer umfassenden Vorschussanspruch gemäß § 637 Abs. 3 BGB geltend machen kann, den er allerdings [...]

Schadenersatz – Berechnung des Schadensersatzes wegen eines Baumangels2010-08-06T14:57:49+02:00

ARGE – Sicherungshypothek im Grundbuch

Eine baurechtliche Arbeitsgemeinschaft - ARGE - ist grundbuchfähig und kann als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden. -KG, Beschl: v: 08.06.2010 - 1 W 255/10-

ARGE – Sicherungshypothek im Grundbuch2010-08-02T16:15:00+02:00

Schadenersatz – Berechnung des Schadensersatzes wegen eines Baumangels

Die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz kann nicht verlangt werden, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist. Will der Auftraggeber den Bruttobetrag vor einer Mängelbeseitigung, so sei er im Werkvertragsrecht ausreichend dadurch geschützt, dass er einen auch die Umsatzsteuer umfassenden Vorschussanspruch gemäß § 637 Abs. 3 BGB geltend machen kann, den er allerdings [...]

Schadenersatz – Berechnung des Schadensersatzes wegen eines Baumangels2010-07-30T14:29:00+02:00

VOB-Vertrag – Land Rheinland-Pfalz muss Zusatzleistungen für Neubau an Universität Mainz zahlen

1. Das Land Rheinland-Pfalz ist zur Zahlung einer Mehrvergütung in Höhe von vier Millionen Euro für erbrachte Zusatzleistungen eines Bauunternehmens bei Baumaßnahmen an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz verpflichtet, da es sich um einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung handelt. Auszugehen ist zwar zunächst von einer Unabänderlichkeit des einmal vereinbarten Pauschalpreises. Die Berechtigung einer Preisanpassung bei geänderten oder [...]

VOB-Vertrag – Land Rheinland-Pfalz muss Zusatzleistungen für Neubau an Universität Mainz zahlen2010-06-03T14:30:54+02:00
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