Gesellschaftsrecht – Die rückwirkenden Neuregelungen verdeckter Sacheinlagen durch das MoMiG ist verfassungsmäßig
1. Die in § 3 Abs. 4 EGGmbHG angeordnete rückwirkende Anwendung von § 19 Abs. 4 GmbHG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) v. 23.10.2008 (BGBl. I 2008, 2026) begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Die Anrechnung des Werts der verdeckt eingelegten Sache auf die fortbestehende Bareinlageverpflichtung nach [...]