Leistungsverweigerung bezüglich Festentgelts infolge drohender Zahlungsunfähigkeit
1. Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich gleichgestellte Leistungen wie z.B. ein Festentgelt für eine stille Beteiligung sind nach der Abschaffung der sog. Rechtsprechungsregeln zu § 30 GmbHG a.F. durch das MoMiG nicht mehr wie haftendes Eigenkapital zu behandeln. 2. Die Kausalität zwischen Zahlung an den Gesellschafter und Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist ex post zu beurteilen; für die [...]