Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung
1. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann eine Satzungsregelung beschließen, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. 2. § 131 Abs. 2 Satz 2 Akt enthält eine umfassende Regelung der Ermächtigung des Versammlungsleiters zur zeitlich angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts des Aktionärs. Zulässig ist [...]