Dürfen Mieter zu jeder Tages- und Nachtzeit auf Balkon rauchen?
1. Grundsätzlich steht einem Mieter gegenüber demjenigen, der ihn in seinem Besitz durch sog. Immissionen stört (zu diesen gehören Lärm, Gerüche, Ruß und eben auch Tabakrauch), ein Unterlassungsanspruch zu - auch im Verhältnis von Mietern untereinander. 2. Der Abwehranspruch ist ausgeschlossen, wenn die mit dem Tabakrauch verbundenen Beeinträchtigungen nur unwesentlich sind. Das ist anzunehmen, wenn [...]