Mietrecht – Prostitutionsausübung in Wohnungseigentumsanlage
Die Prostitutionsausübung in einer zu Wohnzwecken genutzten Wohnanlage stellt einen nicht hinzunehmenden Nachteil für die anderen Eigentümer und Bewohner der Wohnanlage dar. Nach § 13 Abs. 1 WEG kann zwar jeder Wohnungseigentümer mit der in seinem Sondereigentum stehenden Wohnung nach Belieben verfahren, allerdings ist dieser uneingeschränkten Nutzung durch § 14 Nr. 1 WEG eine Grenze [...]