Mietrecht – Vermieter verweigert Mangelbeseitigung: Kein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters mehr!
Ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls eindeutig, dass ein Vermieter nicht zur Mängelbeseitigung bereit ist, erlischt das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht des Mieters. -LG Freiburg, Beschluss vom 02.05.2019 - 3 S 10/18-