Mietrecht – Einfacher Mietspiegel hinreichend für Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmiete
Die ortsübliche Miete kann allein anhand des Berliner Mietspiegels 2013 als einfachem Mietspiegel ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens ermittelt werden. Denn im Hinblick auf die Erstellungs- und Veröffentlichungshistorie biete er als einfacher Mietspiegel i.S.v. § 558c Abs. 1 BGB hinreichende Grundlage für die Zivilgerichte, die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 287 ZPO zu schätzen. -LG Berlin, Urt. [...]