Öffentliches Baurecht – Verweisung im B-Plan statisch oder dynamisch?
Regelmäßig entspricht es dem Willen des Plangebers, bei einer Verweisung auf ein Gesetz in den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses maßgebliche Fassung dieses Gesetzes zu verweisen. -OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.07.2024 - 7 A 2004/23, nach ibr-