Öffentliches Baurecht – Wohnnutzung in Gewerbegebiet macht Festsetzung nicht funktionslos!
Eine bauplanerische Festsetzung ist nur - ausnahmsweise - dann funktionslos, wenn die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in ihrer tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und dies in einem Grad erkennbar ist, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit [...]