Öffentliches Baurecht – Abwehranspruch gegen heranrückende Wohnbebauung?
1. Heranrückende Wohnbebauung verletzt einem bestehenden geruchsemittierenden Betrieb gegenüber das Gebot der Rücksichtnahme, wenn ihr Hinzutreten die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Betrieb arbeiten muss, gegenüber der vorher gegebenen Lage verschlechtert. Das ist dann der Fall, wenn der Betrieb durch die hinzutretende Bebauung mit nachträglichen Auflagen rechnen muss (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom [...]