Kommunaler Finanzausgleich – Keine Kostenerstattung für Schulbuslinien
Ein Landkreis kann grundsätzlich keine Kosten von der Kommune erstattet verlangen, wenn er Schulbuslinien einrichtet, um Schüler aus seinem Gebiet zu Schulen in einen anderen Kreis zu fahren. Weder nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz noch aus anderen Rechtsgrundlagen ergibt sich ein Erstattungsanspruch. Nach dem Schulgesetz sei ausschließlich der jeweilige Schüler Inhaber eines etwaigen Anspruchs auf Übernahme [...]