Verwaltungsrecht – Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines PKW nach Umzug (Nr. 41/2013)
1. Wer wegen der Ummeldung seines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk eine Gebühr entrichten muss, ist darüber hinaus nicht zur Zahlung einer weiteren Gebühr für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung verpflichtet. 2. Der Kläger ließ im Januar 2012 seinen bislang in Hamburg zugelassenen PKW nach Berlin umschreiben. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten stellte ihm daraufhin [...]