Verwaltungsrecht – Keine Kostenerstattung für THW-Einsatz beim Elbe-Hochwasser 2006
Das Technische Hilfswerk (THW) hat keinen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten für den Einsatz beim Elbe-Hochwasser 2006. Es existiert zwar eine spezielle Kostenregelung im THW-Gesetz. Diese ist aber erst im Juli 2009 in Kraft getreten und gilt daher nicht für die 2006 geleistete Hilfe. Ein Anspruch des THW kann auch nicht auf die allgemeinen Vorschriften [...]