Kommunalabgaben – Beitragspflicht eines Anliegers bei teilweisem Straßenausbau
Anlieger sind bei teilweisem Straßenausbau nicht in jedem Fall beitragspflichtig. Im Falle von Sanierungsmaßnahmen kommt es für die Frage der Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung (= allgemeine Straßenunterhaltung) und beitragsfähiger Erneuerung nicht nur auf qualitative Gesichtspunkte, z.B. den Ablauf der üblichen Nutzungsdauer, die Vergleichbarkeit des neuen Ausbauzustandes mit dem ursprünglichen an, sondern auch auf einen quantitativen [...]