Verwaltungsrecht – Gemeinde muss Entfernung von Wahlplakaten nicht rückgängig machen
Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, Wahlplakate eines Einzelbewerbers für die Bürgermeisterwahl, die ohne Sondernutzungserlaubnis angebracht waren und deren Entfernung die Gemeinde veranlasst hatte, erneut anbringen zu lassen. Die Anbringung der Wahlplakate im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Sondernutzungserlaubnis, die dem Antragsteller nicht erteilt worden ist. Der Antragsteller kann auch nicht damit durchdringen, dass ihm eine angemessene [...]