RFTH Rechtsanwälte und Fachanwälte in Thüringen

Anspruch eines Anliegers auf verkehrsrechtliche Maßnahmen

Ein Anlieger hat nur dann Anspruch auf weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Beschränkung des fließenden Verkehrs, wenn eine Gefahrenlage gegeben ist. Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs setzt unter anderem eine Gefahrenlage voraus, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und zudem das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter erheblich übersteigt. -VG [...]

Anspruch eines Anliegers auf verkehrsrechtliche Maßnahmen2015-06-02T08:07:39+02:00

Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen

Ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde muss keine anteiligen Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins zurückerstatten. Dies gilt auch für den Fall, dass der ehrenamtliche Feuerwehrmann erklärte, dass er der Freiwilligen Feuerwehr für mindestens zehn Jahre als Kraftfahrer für Einsätze, Ausbildung und Übungen zur Verfügung steht. Für den – hier eingetretenen – Fall, [...]

Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen2015-06-01T16:51:47+02:00

Verwaltungsrecht: Vorlage von Protokollen und Berichten zu internen Überwachungsmaßnahmen seitens des Betriebsleiters

Die Ergebnisse vom Eisenbahnbetriebsleiter durchgeführter bahninterner Überprüfungsmaßnahmen können Gegenstand der Überprüfung und eines durch Verwaltungsakt verfügten Einsichtsverlangens des Eisenbahn-Bundesamtes gem. § 5a Abs. 4 Nr. 3 AEG sein; die Vorlage solcher Unterlagen kann nicht unter Berufung auf eine vermeintliche besondere Stellung des Betriebsleiters verweigert werden. -OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.04.2015 - OVG 12 N 48.13-

Verwaltungsrecht: Vorlage von Protokollen und Berichten zu internen Überwachungsmaßnahmen seitens des Betriebsleiters2015-04-27T16:39:26+02:00

Keine Rückzahlung von Verwaltungskostenbeiträgen bei IBB-Darlehen

Die Rechtsprechung des BGH zur Rechtswidrigkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Darlehensverträgen ist nicht auf Darlehen der öffentlichen Wohnungsbauförderung übertragbar. Die Verpflichtung zur Zahlung ergibt sich bereits aus dem (bestandskräftigen) Bewilligungsbescheid. Auf die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung kommt es daher nicht an. -VG Berlin, Urt. v. 21.01.2015 - VG 7 K 400.14-

Keine Rückzahlung von Verwaltungskostenbeiträgen bei IBB-Darlehen2015-03-15T18:05:20+02:00

Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung infolge des Prostitutionsgesetzes

Die ge­setz­li­che Er­mäch­ti­gung zum Er­lass einer Sperr­ge­biets­ver­ord­nung in Art. 297 des Ein­füh­rungs­ge­setz­buchs zum Straf­ge­setz­buch (EGStGB) ist nicht dahin ein­ge­schränkt, eine Sperr­ge­biets­ver­ord­nung dürfe eine öf­fent­lich nicht wahr­nehm­ba­re Aus­übung der Pro­sti­tu­ti­on nur unter der Vor­aus­set­zung un­ter­bin­den, dass sie eine kon­kre­te Be­läs­ti­gung der Öf­fent­lich­keit durch Be­gleit­erschei­nun­gen der Pro­sti­tu­ti­on her­vor­ruft. Das hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig heute ent­schie­den. Nach Art. 297 [...]

Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung infolge des Prostitutionsgesetzes2015-01-08T12:34:15+02:00

Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr unzulässig

Es verstößt gegen Ver­fas­sungs­recht, wenn Ar­beit­neh­mer an Sonn- und Fei­er­ta­gen be­schäf­tigt wer­den, um nach La­den­schluss am vor­aus­ge­gan­ge­nen Werk­tag um 24.00 Uhr noch an­we­sen­de Kun­den zu be­die­nen oder Ab­wick­lungs­ar­bei­ten vor­zu­neh­men. Der Klä­ge­rin, einer Su­per­markt-Han­dels­ket­te, war vom be­klag­ten Land Ber­lin auf­ge­ge­ben wor­den, die Öff­nungs­zei­ten an Sams­ta­gen und vor Wo­chen­fei­er­ta­gen so zu ge­stal­ten, dass nach 24.00 Uhr keine [...]

Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr unzulässig2015-01-07T17:29:35+02:00

Klage gegen Erweiterung eines Flurthafenvorfeldes erfolgreich

Lärm­be­las­te­te Nach­barn eines Flug­ha­fens können gegen bau­li­che Er­wei­te­rungs­maß­nah­men, die von der zu­stän­di­gen Plan­fest­stel­lungs­be­hör­de mit einer „Un­ter­blei­bens­ent­schei­dung“ ge­neh­mi­gungs­frei ge­stellt wur­den, vor­ge­hen und ge­ge­be­nen­falls die Still­le­gung die­ser Flä­chen bis zur Er­tei­lung der er­for­der­li­chen Ge­neh­mi­gung ver­lan­gen. Da die Er­wei­te­rungs­maß­nah­men nicht von einer Ge­neh­mi­gung ge­deckt oder hier­von frei­ge­stellt wor­den sind, kann die zu­stän­di­ge Be­hör­de ge­gen­über dem Flug­ha­fen­be­trei­ber deren Nut­zung [...]

Klage gegen Erweiterung eines Flurthafenvorfeldes erfolgreich2015-01-06T18:01:15+02:00

Kampfhundesteuer von 2000 € pro Jahr „erdrosselnd“

1. Eine kom­mu­na­le Kampf­hun­de­steu­er in Höhe von 2000 € pro Jahr  ist un­zu­läs­sig, da sie einem Kampf­hun­de­ver­bot in der Ge­mein­de gleich­kommt. Die Ge­mein­de Bad Kohl­grub er­hebt für einen „nor­ma­len“ Hund eine Hun­de­steu­er von jähr­lich 75 €. Für einen so ge­nann­ten Kampf­hund - hier ging es um einen durch Ver­ord­nung des Frei­staa­tes Bay­ern ge­lis­te­ten Rott­wei­ler - [...]

Kampfhundesteuer von 2000 € pro Jahr „erdrosselnd“2014-10-23T14:39:24+02:00

Verwaltungsrecht – Zur Zulässigkeit des Vorhaltens von Mastkameras zur Beobachtung von Versammlungen

1. Sind trotz hoher Wahrscheinlichkeit des friedlichen Verlaufs einer Versammlung Störungen durch Sachbeschädigungen, Gewaltdelikte, Flaschenwürfe u.ä. denkbar, ist das Vorhalten eines mit einer Mastkamera ausgestatteten Fahrzeugs des polizeilichen Beweissicherungs- und Dokumentationstrupps vor Ort legitim. 2. Das Vorhalten einer auch nur teilausgefahrenen Mastkamera, durch die bei den Versammlungsteilnehmern der Eindruck erweckt werden kann, beobachtet oder gefilmt [...]

Verwaltungsrecht – Zur Zulässigkeit des Vorhaltens von Mastkameras zur Beobachtung von Versammlungen2014-08-18T09:23:10+02:00

Verwaltungsrecht – „Wetten aufs Wetter“ kein öffentliches Glücksspiel

Die von einem Mö­bel- und Ein­rich­tungs­haus ge­plan­te Wer­be­ak­ti­on „Sie be­kom­men den Kauf­preis zu­rück, wenn es am … reg­net“, kein Glücks­spiel im Sinne des Glücks­spiel­staats­ver­tra­ges (GlüStV) ist. Die Kun­den ent­rich­ten ihr Ent­gelt nicht für den Er­werb einer Ge­winn­chan­ce, son­dern als Kauf­preis für die zu er­wer­ben­de Ware. Sie wol­len ein Mö­bel­stück oder einen an­de­ren Kauf­ge­gen­stand zu einem [...]

Verwaltungsrecht – „Wetten aufs Wetter“ kein öffentliches Glücksspiel2014-07-28T09:32:50+02:00
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