Schadenersatz – Glätteunfall, wenn Nachbarn während des Urlaubs streuen sollen
1. Ein Grundstückseigentümer, der in den Urlaub fährt, kann seinem Nachbarn die Räum- und Streupflicht anvertrauen und muss seinen Urlaub nicht unterbrechen, um den Nachbarn zu kontrollieren, wenn der Nachbar in den letzten 15 Jahren zuverlässig geräumt und gestreut hat. 2. Der Nachbar hat faktisch die Aufgabe der Verkehrssicherung in dem Gefahrenbereich übernommen und im [...]