Lärmbelästigung durch Traktor
Lärmbelästigung durch Traktor – Tipps vom Rechtsanwalt.
Lärmbelästigung durch Traktor – was tun? Ob in der Region um Erfurt, Eisenach oder Bad Tabarz – die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Thüringen. Damit verbunden Sie aber auch bestimmte Einschränkungen der Lebensqualität besonders in den Dörfern oder kleinen Städten. Ihr Rechtsanwalt berät Sie kompetent darüber, was an Lärmbelästigung durch Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen erlaubt ist und was nicht.
Lärmbelästigung durch Traktor – Ist Nachtarbeit in der Landwirtschaft erlaubt?
Die Landwirtschaft ist den Unbilden des Wetters ausgeliefert und muss manchmal auch bis spät in die Nacht arbeiten, um beispielsweise die Ernte einzubringen. Hier kommt es immer wieder zu Beschwerden bei Anwohnern. Oft teilen Anwohner der Polizei beispielsweise mit, dass bis nachts auf den Feldern gearbeitet wird. Beschwerden sind aber nicht in jedem Fall erfolgreich. Warum?
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Was ist erlaubt und was nicht – wir beraten Sie in jedem Einzelfall unserer Kanzlei
Es ist an dieser Stelle zu sagen: Es ist tatsächlich so, dass Nacht- und Wochenendarbeit in bestimmten Situationen in der Landwirtschaft zulässig ist. Besonders bei einem drohenden Wetterumschwung ist das beispielsweise der Fall. Auch die Aufbringung des Düngers auf den Feldern kann nicht bei jedem Wetter erfolgen. Weht der Wind kräftig, darf Dünger nicht auf die Felder gebracht werden, wegen der Gefährdung der Natur und Menschen im Umkreis.
Wann gelten Ausnahmegenehmigungen für Lärmbelästigungen durch Traktoren?
Fakt ist: Die Landwirte müssen aber in jeden Fall Ausnahmegenehmigung einholen. Denn das Immissionsschutzgesetz schreibt Lärmgrenzwerte fest – insbesondere von 22.00 Uhr bis 6:00 Uhr. Sonn- und Feiertage gilt auch: Die Arbeit im öffentlichen Raum muss ruhen. Nur der Samstag ist immer noch ein ganz normaler Feiertag – hier gelten keine Einschränkungen.
Wenn aber die Arbeiten nicht verschoben werden können, kürzen machen Regionen oder Länder die Nachtruhe. Wir sagen Ihnen bei einem Gespräch in unserer Kanzlei genau, wann das für Ihre Region so gilt. Wir raten immer allen Landwirten Gespräche zu suchen oder anderweitig über die Notwendigkeiten der Arbeiten in der Umgebung zu informieren. Damit kann der Dorfrieden auch langfristig erhalten bleiben.
Mehr Informationen zum Thema „Lärmbelästigung durch Traktor“ in unserer Rechtsanwaltskanzlei oder unter RFTH.de.