Wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss, liegt gewöhnlich ein Mangel der Mietsache vor.
-LG Aachen, Urt. v. 02.07.2015 – 2 S 327/14-
Wenn ein Mieter seine Mietwohnung mehr als zweimal am Tag lüften muss, liegt gewöhnlich ein Mangel der Mietsache vor.
-LG Aachen, Urt. v. 02.07.2015 – 2 S 327/14-