- Von Kindern ausgehender Lärm in einer Altbauwohnung ist nur dann ein Mietmangel, wenn das sozialadäquate Maß überschritten wird.
- Gelegentliche intensive Geräuschbeeinträchtigungen (Rennen und Springen, so dass die Gläser in den Schränken klirren), reichen dafür nicht.
-LG Berlin, Urt. v. 08.01.2019 – 63 S 303/17-