Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 Halbs. 2 KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 am 1.1.1999 steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren.
-BFH, Beschl. v. 16.12.2009 — I R 43/08-