Bau- und Architektenrecht
Das Fachgebiet Öffentliches Baurecht hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Es ist geprägt vom bundesrechtlichen Bauplanungsrecht und dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht. Die gesetzlichen Regelungen im Öffentlichen Baurecht finden sich u. a. in:
• Baugesetzbuch des Bundes (BauGB),
• Thüringer Bauordnung (ThürBO),
• kommunale Satzungen in Form von Bebauungsplänen,
• Örtliche Bauvorschriften
• Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG).
Wir verfügen über umfassende praktische Erfahrungen:
• Unterstützung/ Beratung bei der Erstellung von Bescheiden auf Behördenseite,
• Unterstützung/ Beratung bzgl. der Erstellung von Bebauungsplänen auf Behördenseite und Investorenseite,
• Unterstützungen/ Beratung von Bauherren bei der Erlangung von Baugenehmigungen u. ä.,
• Abwehr von erlassenen Nutzungsuntersagungsbescheiden/ Beseitigungsverfügungen,
• Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von abgelehnten Anträgen auf Baugenehmigung, Nutzungsänderung u. ä.,
• Anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren,
• Klage / Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz gegen Behörde.
Nur die optimale außergerichtliche Beratung, Prozessvorbereitung und Prozessführung gewähren eine dauerhafte Kosteneingrenzung und Risikominimierung. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen ferner bei Öffentlich-rechtlichen Verträgen, auch wenn der Gesetzgeber viele Einschränkungen vorgibt. Diese Gestaltungsmöglichkeiten sollten beide Seiten durch individuelle Anpassungen nutzen.
Wir vertreten unsere Mandanten vor den Thüringer Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht in Weimar. Das Thüringer OVG und das Verwaltungsgericht Weimar befinden sich nahe bei Erfurt, der Stadt Weimar. Gegebenenfalls arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern zusammen.