Familienrecht
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht
Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache, das gilt besonders in den sensiblen Bereichen des Familienrechts. Wir bieten unseren Mandanten und Mandantinnen umfassende Beratung, geben präzise Entscheidungshilfen und vertreten deren Interessen vertrauensvoll vor Gericht.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht .
Wir setzen uns für Ihre einvernehmliche Scheidung ein, führen für Sie aber situationsbedingt auch harte Auseinandersetzungen und stehen Ihnen jederzeit zur Seite.
Wir regeln für unsere Mandanten ein breites Spektrum von ineinandergreifenden rechtlichen Problemen und beantworten insbesondere folgende Fragen:
Wie läuft die Scheidung ab?
Was passiert mit den Kindern?
Was geschieht mit dem Eigenheim oder der Eigentumswohnung?
Wie viel Unterhalt erhält man bzw. wieviel muss gezahlt werden?
Wie verteilt sich das Vermögen?
Wer übernimmt die Schulden?
Mit all diesen Fragen beschäftigen wir uns täglich. Um unsere Mandanten und Mandantinnen optimal zu beraten, beachten wir alle Zusammenhänge bis hin ins Steuer- und Erbrecht.
Wir beraten unsere Mandanten und Mandantinnen bereits vor der Eheschließung und geben Antworten auf die Frage, ob welche Risiken durch den Abschluss eines Ehevertrages vermieden werden können. Wir ermitteln mit unseren Mandanten und Mandantinnen gemeinsamen deren Regelungsbedarf und entwerfen maßgeschneiderte individuelle Lösungen.
Auch während oder nach der Trennung kann eine umfassende Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Auch dafür finden wir eine sachgerechte Lösung.
Wenn eine außergerichtliche Vereinbarung über alle wichtigen Fragen nicht erzielt werden kann, vertreten wir unsere Mandanten und Mandantinnen umfassend und sachgerecht vor Gericht in Scheidungsverfahren und Folgesachen.