Arbeitsrecht
Das Fachgebiet Arbeitsrecht umfasst das gesamte Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Anwalt Arbeitsrecht Erfurt
Das Individualarbeitsrecht umfasst:
- das Zustandekommen vom Arbeitsvertrag,
- die sich dadurch ergebenden vertragliche Pflichten,
- die Leistungsstörungen und
- die Vertragsbeendigung durch Befristung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung.
Kollektives Arbeitsrecht befasst sich mit:
- Tarifvertragsrecht,
- Betriebsverfassungsrecht / Personalvertretungsrecht,
- Mitbestimmungsrecht – z. B. im Aufsichtsrat
- Arbeitskampfrecht,
- Streikrecht (Warnstreik, Schwerpunktstreik) und
- Aussperrung.
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Abschluss eines Vertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sog. Arbeitsvertrag – durch diesen wird das Arbeitsverhältnis begründet. Arbeitgeber kann jede natürliche Person und jede juristische Person sein. Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist, z. B. Auszubildende und Heimarbeiter. Hierzu gehören nicht die Geschäftsführer und freie Mitarbeiter. Eine Sondergruppe sind leitende Angestellten, die im Betrieb unterhalb der Ebene des Unternehmers die Führungsfunktionen wahrnehmen. Für sie gelten besondere Regeln im Kündigungsschutz und sie unterfallen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz, wobei die Definition des Begriffes des “leitenden Angestellten” in diesen beiden Rechtsbereichen unterschiedlich ist. Keine Arbeitnehmer sind Beamte. Ihre Arbeitsbedingungen sind im Beamtenrecht festgelegt. Bei den Arbeitnehmern wird differenziert zwischen Arbeiter und Angestellter. Die Differenzierung hat rechtlich nur noch geringe Bedeutung, da wesentliche arbeitsrechtliche Unterschiede, wie gesetzliche Kündigungsfristen, das Entgelt, die Lohnfortzahlung und sozialversicherungsrechtliche Behandlung, beseitigt wurden.
Der Arbeitnehmer ist i. d. R. im Betrieb des Arbeitgebers tätig. Der Betriebsbegriff beeinflusst viele arbeitsrechtliche Probleme, z. B. den Betriebsübergang, die Wahl vom Betriebsrat (oder im öff. Dienst der Personalrat) oder die Betriebsgröße als Voraussetzung für den Kündigungsschutz.
Regelungen im Arbeitsrecht finden sich:
- im Europarecht,
- im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, sog. GG,
- Bürgerliches Gesetzbuch, sog. BGB,
- im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sog. AEntG,
- im Kündigungsschutzgesetz, sog. KSchG,
- im Betriebsverfassungsgesetz, sog. BetrVG und Personalvertretungsgesetze,
- im Tarifvertragsgesetz, sog. TVG,
- im Mitbestimmungsgesetz, sog. MitbestG,
- im Altersteilzeitgesetz, sog. AltTZG,
- im Teilzeit- und Befristungsgesetz, sog. TzBfG,
- im Entgeltfortzahlungsgesetz, sog. EntgFG,
- im Bundesurlaubsgesetz, sog. BUrlG,
- im Arbeitszeitgesetz, sog. ArbZG,
- im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, sog. AÜG,
- im Mutterschutzgesetz, sog. MuSchG,
- im Nachweisgesetz, sog. NachwG,
- im Arbeitsplatzschutzgesetz, sog. ArbPlSchG,
- im Jugendarbeitsschutzgesetz, sog. JArbSchG,
- im Berufsbildungsgesetz, sog. BBiG,
- im Arbeitsschutzgesetz, sog. ArbSchG,
- im Arbeitsstättenverordnung, sog. ArbStättV,
- im Neunten Buch Sozialgesetzbuch, sog. SGB IX,
- im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, sog. AGG,
- in Tarifverträgen für Branchen sowie Einzelunternehmen
- in Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen (öff. Dienst)
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind die umfassende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen mit Blickpunkt auf das Mitbestimmungsrecht, Tarifvertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Darüber hinaus verfügen unsere in diesem Bereich tätigen Anwälte über umfassende Erfahrung im Bereich von Personalabbau (Sozialpläne, Massenentlassungen, Kündigungsschutzklage) sowie der Anpassung und Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Schließlich betreut dieser Fachbereich auch den Abschluss, die Änderung und die Auflösung von Anstellungsverträgen für Vorstände und Geschäftsführer.
Wir verfügen über umfassende praktische Erfahrungen:
- bei der Gestaltung von Arbeits-, Dienstverträgen und freien Mitarbeiterverhältnissen,
- bei der Beratung in Personalabbaumaßnahmen, Massenentlassungen, Kündigungsschutzklagen,
- bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,
- bei der Arbeitnehmerüberlassung,
- bei Verhandlungen und der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,
- bei Verhandlung und der Gestaltung von (Haus-) Tarifverträgen,
- in Vorstand- und Geschäftsführerangelegenheiten,
- in der Prozessvertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Nur die optimale Prozessvorbereitung und Prozessführung bei Kündigungsschutzklagen, das Aushandeln und die Beurteilung von Aufhebungsverträgen sichern Unternehmen eine dauerhafte Kosteneingrenzung und Risikominimierung. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen ferner bei Arbeitsverträgen, auch wenn der Gesetzgeber viele Einschränkungen vorgibt. Diese Gestaltungsmöglichkeiten sollten beide Seiten durch individuelle Anpassungen nutzen.
Wir beraten überwiegend Arbeitgeber bei Verhandlung und dem Abschluss des Arbeitsvertrages z.B. bei folgenden Kernregelungen:
- Arbeitszeit,
- Ausschlussfrist,
- Regelungen über Dienstwagen,
- Rechte an Arbeitsergebnissen,
- Tätigkeitsbeschreibung,
- Vergütung – insbesondere Tantieme, Provisionen, Prämien,
- Vertragsstrafe,
- Wettbewerbsklauseln.
Daneben gestaltet unser Team von Rechtsanwälten:
- Anstellungsverträge mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen,
- Verträge in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit),
- Regelungen für die betriebliche Altersversorgung und Rente,
- befristete Arbeitsverträge,
- und betreut Führungskräfte, klein- und mittelständische Unternehmen vor und bei Ausspruch einer Abmahnung oder Kündigung.
Hier entwickelt unser Anwaltsteam Strategien für die rechtssichere:
- Abmahnung,
- Kündigung aus verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen,
- Sozialauswahl,
- Betriebsratsanhörung,
- besonderer Kündigungsschutz (Mutterschutz, Schwerbehinderte),
- Kündigung älterer Mitarbeiter,
- Betriebsstilllegung,
- Kündigung in der Insolvenz,
- und den wasserdicht gestalteten Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Altersteilzeitvertrag.
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Im Falle der Berufung oder Revision vertreten wir ebenfalls vor allen Landesarbeitsgerichten bzw. dem Bundesarbeitsgericht. Das Thüringer Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht befinden sich bei uns in Erfurt. Gegebenenfalls arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern zusammen.