Lärmbelastete Nachbarn eines Flughafens können gegen bauliche Erweiterungsmaßnahmen, die von der zuständigen Planfeststellungsbehörde mit einer „Unterbleibensentscheidung“ genehmigungsfrei gestellt wurden, vorgehen und gegebenenfalls die Stilllegung dieser Flächen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung verlangen. Da die Erweiterungsmaßnahmen nicht von einer Genehmigung gedeckt oder hiervon freigestellt worden sind, kann die zuständige Behörde gegenüber dem Flughafenbetreiber deren Nutzung gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1, 2 LuftVG untersagen. Mit Blick auf die Wertungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes können die Kläger ein entsprechendes Einschreiten bis zur Legalisierung der Ausbaumaßnahme verlangen.
– BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 – 4 C 36.13–