Versagung der Genehmigung für Tierversuche an Affen war rechtswidrig
Die Belastungen der Versuchstiere (Rhesusaffen) sind im Hinblick auf die hohe wissenschaftliche Bedeutung des Versuchsvorhabens ethisch vertretbar. Auf der Grundlage der vorgelegten Sachverständigengutachten seien die Belastungen allenfalls als mäßig einzustufen. Der Freien Hansestadt Bremen stand weder ein Beurteilungsspielraum noch sonstiges Ermessen zu. Aufgrund der zwischenzeitlichen Änderung des Tierschutzgesetzes ist geklärt, dass der Genehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung kein Ermessen verbleibt.
-BVerwG, Beschl. v. 20.01.2014 – BVerwG 3 B 29.13–