Im Januar 2020 treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft: Darunter sind umfangreiche Maßnahmen für den Klimaschutz, Entlastungen für Beschäftigte, Familien und Arbeitgeber, eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt und der Mindestlohn steigt, ebenso die Regelbedarfssätze in der Grundsicherung.
„Smart Meter“ – Intelligente Stromzähler werden Pflicht
Ab Januar 2020 wird der Einbau eines intelligenten Strommesssystems, sog. Smart Meter, für private Haushalte verpflichtend. Das sieht das im September 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ vor. Der Einbau betrifft in erster Linie Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr besteht keine Einbaupflicht für einen Smart Meter. Lediglich die alten, analogen Stromzähler müssen bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler ausgetauscht sein. Danach werden Smart Meter für alle Stromkunden Pflicht.
Arbeit
Arbeitslosenversicherung: Beitrag sinkt auf 2,4%
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 01.01.2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4%. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2022. Arbeitnehmer sowie Unternehmen werden um rund 600 Mio. Euro jährlich entlastet.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro pro Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro in 2019 auf 9,35 Euro ab 01.01.2020. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2018.
Arzttermine vereinbaren rund um die Uhr unter 116 117
Damit Patienten schneller Arzttermine bekommen, sind ab 01.01.2020 die Terminservicestellen bundesweit einheitlich über die Telefonnummer 116 117 erreichbar – 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Zusätzlich wird es möglich sein, Termine online zu vereinbaren. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.
Förderung energetischer Gebäudesanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 durch einen Abzug von 20% der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Abzugsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Einbau moderner Heizungen und Fenster. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, das Eigenheim klimafreundlicher zu gestalten.
Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge
Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder wird zum 01.01.2020 eine Sonderabschreibung von 50% im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.
Elektronische Kassensysteme brauchen BSI-Zertifizierung
Elektronische Kassen benötigen eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Sicherheitseinrichtung. Damit kann kein Kaufpreis mehr manipuliert werden. Zudem muss bei jedem Kauf ein Bon ausgestellt werden. Die Kassen können spontan und unangemeldet durch die Steuerverwaltung mit einer „Kassennachschau“ überprüft werden. Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat noch bis zum 30.09.2020 eine Übergangsfrist, sich darauf einzustellen.
Geldwäsche wirksam bekämpfen
Ab Januar 2020 gelten strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser. Auch Geschäfte mit Kryptowährungen werden strenger geregelt. Das Transparenzregister wird für alle zugänglich sein. Grundlage dafür ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei geht es auch um den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung.
Familie
Starke-Familien-Gesetz
Die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das Familien mit kleinem Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum 01.01.2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Kinderzuschlag erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die sog. Abbruchkante, fällt weg. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45%, statt heute zu 50%, auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Wohnen
Ortsübliche Vergleichsmiete – Betrachtungszeitraum verlängert
Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden. Konkret geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie bildet die Grundlage für die Miethöhe. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum wird nun von vier auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Mehr Wohngeld für 660.000 Haushalte
Ab 01.01.2020 steigt das Wohngeld. Außerdem erhalten rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Ab 2020 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
Öffentlicher Dienst
Besoldungsrecht im Bund
Der öffentliche Dienst wird für die Zukunft attraktiver und wettbewerbsfähig aufgestellt. Dazu trägt das Gesetz über die Modernisierung der Besoldungsstrukturen beim Bund bei: Zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung, besserer Ausgleich für besondere Belastungen und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituation sind nur einige Stichworte.
Kostenfreie Fahrt bei der Bahn für Soldatinnen und Soldaten in Uniform
Ab dem 01.01.2020 sollen alle Soldaten in Uniform kostenlos Bahn fahren können.
Landwirtschaft
Mehr Geld für nachhaltige Landwirtschaft
Die Bundesregierung stellt zusätzlich bis zu 75 Mio. Euro bereit, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Landwirte können im Antragsjahr 2020 sechs Prozent der sog. Direktzahlungen aus der „Ersten Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die „Zweite Säule““ umschichten. Damit steht mehr Geld für Maßnahmen bereit, die dem Umweltschutz dienen und die den Ökolandbau fördern.
-Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 20.12.2019, nach juris-