Die Satzung der Stadt Herrenberg über verkaufsoffene Sonntage in den Jahren 2017 und 2018 war rechtmäßig und die verkaufsoffenen Sonntage durften stattfinden. Sowohl bei dem „Historischen Handwerkermarkt“ als auch bei der „Herrenberger Herbstschau“ in den Jahren 2017 und 2018 hatte es sich jeweils um eigenständige Veranstaltungen gehandelt. Die „Herrenberger Herbstschau“ findet als traditionelle Gewerbeschau aller Gewerbetreibenden Herrenbergs und des umliegenden „Oberen Gäu“ bereits seit dem Jahr 1974 statt. Erst seit dem Jahr 2006 ist sie mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden. Der „Historische Handwerkermarkt“, der im Jahr 2004 begründet wurde und – mit einer Unterbrechung im Jahr 2005 – jedes Jahr im Frühjahr stattfindet, wird zwar seitdem kontinuierlich mit einer sonntäglichen Ladenöffnung verbunden. Er ist jedoch – ebenso wie die Herbstschau – von einer finanziellen Beteiligung der von der Freigabe der Ladenöffnung begünstigten örtlichen Gewerbetreibenden unabhängig und hätte auch ohne die Ladenöffnung stattfinden können.
-VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.03.2019 – 6 S 325/17-