Am 09.01.2016 startete die EU-Kommission die neue EU-weite Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung über ein außergerichtliches Verfahren können künftig Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Online-Käufen schneller und kostengünstiger beigelegt werden. Die Online-Plattform werde zunächst für die außergerichtlichen Einrichtungen zugänglich gemacht, die als neutrale Dritte den Konfliktparteien bei der Lösungsfindung helfen werden. Ab 15.02.2016 werden dann Verbraucher und Unternehmer die Online-Streitbeilegung nutzen können.
Verbraucher, die beim Online-Kauf auf ein Problem stoßen, können künftig über die Online-Streitbeilegung eine Beschwerde in der Sprache ihrer Wahl einreichen. Der Unternehmer wird über die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) darüber informiert, dass eine Beschwerde über ihn anhängig ist. Der Verbraucher und der Unternehmer vereinbaren dann, von welcher Einrichtung der alternativen Streitbeilegung (AS) ihre Streitigkeit bearbeitet werden soll. Haben sie sich geeinigt, werden der gewählten AS-Einrichtung über die OS-Plattform Einzelheiten zu der Streitigkeit übermittelt.
-Quelle: EU-Aktuell v. 08.01.2016, juris-