Ein auf den nachträglichen Einbau eines zu liefernden Batteriespeichers gerichteter Vertrag stellt im Regelfall einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und keinen Werkvertrag dar.
-OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.08.2024 – 2 U 75/23, nach ibr-
Ein auf den nachträglichen Einbau eines zu liefernden Batteriespeichers gerichteter Vertrag stellt im Regelfall einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und keinen Werkvertrag dar.
-OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.08.2024 – 2 U 75/23, nach ibr-